Neue „Ideen“!
- Dirk Barkowski

- vor 1 Tag
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Die Ratsgruppe SPD/Die Grünen hat in der gestrigen Sitzung angeregt, „die wirtschaftliche Nutzbarkeit einer städtischen Quelle zur Vermarktung von Trinkwasser zu prüfen.“
Dabei wurde vorgeschlagen, dass die Stadt selbst als Anbieterin (Unternehmerin) auftreten solle, um in den Vorteil möglicher Einnahmen zu kommen.
Diese Idee ist für mich grundsätzlich nachvollziehbar, jedoch weder wirtschaftlich noch rechtlich tragfähig.
Wirtschaftliche und rechtliche Bewertung
Der Markt für abgefülltes Trinkwasser wird überwiegend von wenigen Großkonzernen dominiert, die über erhebliche Kapital- und Vertriebskapazitäten verfügen. Der Einstieg in einen solchen Markt wäre mit hohen Investitionen in Infrastruktur, Abfülltechnik, Qualitätskontrolle und Logistik verbunden – bei gleichzeitig sehr geringen Margen.
Zudem unterliegt die Vermarktung von Trinkwasser strengen gesetzlichen Auflagen (Mineral- und Tafelwasserverordnung, Wasserhaushaltsgesetz, Hygienerecht). Die daraus entstehenden Genehmigungs- und Betriebskosten machen ein wirtschaftliches Ergebnis für eine Kommune unrealistisch.
Strategische Ausrichtung der Stadt
Mit der vorgeschlagenen Einstellung des Heilquellenausschanks hat die Stadt bewusst beschlossen, sich von kostenintensiven und formal aufwendigen Tätigkeiten zu lösen. Der nun vorgeschlagene Einstieg in die Trinkwasservermarktung würde genau das Gegenteil bewirken: neue rechtliche Verpflichtungen, zusätzliche Auflagen und erhebliche finanzielle Risiken.
Kommunalaufsichtliche Genehmigungsfähigkeit
Nach NKomVG darf eine Kommune wirtschaftlich nur tätig werden, wenn ein öffentlicher Zweck vorliegt, der nicht besser durch Dritte erfüllt werden kann, und die Tätigkeit in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit steht. Diese Voraussetzungen sind hier eindeutig nicht erfüllt. Der Verkauf von Trinkwasser ist keine Aufgabe der Daseinsvorsorge, der Markt ist vollständig privat abgedeckt, und die erforderlichen Investitionen stünden in keinem Verhältnis zur Finanzkraft der Stadt. Auch haushaltsrechtlich wäre eine Genehmigung solcher Investitionen nicht zu erwarten.
Fazit
Die vorgeschlagene Vermarktung einer städtischen Quelle ist wirtschaftlich nicht tragfähig, rechtlich nicht genehmigungsfähig und widerspricht der strategischen Linie der Stadt, sich von aufwendigen und kostenintensiven Tätigkeiten zu lösen.
Bereits eine vertiefte Prüfung würde personelle Ressourcen binden und interne wie externe Kosten verursachen, ohne ein tragfähiges Ergebnis erwarten zu lassen. Die Stadtverwaltung wird daher keine weiteren Schritte zur Prüfung oder Umsetzung dieses Vorschlags einleiten.
Ich bin zuversichtlich, dass die vorgetragenen Argumente für die vorschlagende Ratsgruppe nachvollziehbar sind.
Viele Grüße
Ihr
Dirk Barkowski
Bürgermeister



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